Barrierefreie Website Pflicht 2025: Ihr Guide

Barrierefreie Website Pflicht 2025 – alles, was Sie jetzt wissen müssen

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Key Takeaways

  • *28. Juni 2025* ist die rechtlich bindende Deadline für barrierefreie Websites nach BFSG.
  • WCAG 2.2 dient als technischer Gold-Standard – Nicht­einhaltung kann Bußgelder bis 100 000 € verursachen.
  • Vier Phasen führen zur Konformität: Strategie, Design & Entwicklung, Content, Deployment.
  • Automatisierte *und* manuelle Tests sind Pflicht, um echte Zugänglichkeit zu gewährleisten.
  • Eine barrierefreie Präsenz steigert Reichweite, Umsatz und Markenimage.

Inhaltsverzeichnis

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 & EU Accessibility Act: Rechtsgrundlagen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 (BFSG) setzt den *EU Accessibility Act* in deutsches Recht um. Beschlossen 2021, wird es am 28. Juni 2025 endgültig wirksam. Ziel: Digitale Barrierefreiheit als verbindlicher Standard für Produkte und Dienstleistungen.

Betroffene digitale Touchpoints:

  • Online-Shops und E-Commerce-Check-out-Strecken
  • Buchungs- und Zahlungsprozesse, inklusive In-App-Käufe
  • PDF-Formulare, Vertragsunterlagen und Rechnungen
  • Mobile Apps, Progressive Web Apps und Self-Service-Portale

Rechtliche Verzahnung:

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – ergänzt Vorgaben für öffentliche Stellen
  • UN-Behindertenrechtskonvention – verpflichtet Staaten, digitale Teilhabe zu sichern
  • DSGVO – Barrierefreiheit greift auch auf Cookie-Banner, Consent-Layer & Co.

Pflichten gelten für:

  • Private Unternehmen (B2C *und* B2B) mit Produkten oder Services, die online kauf- oder buchbar sind
  • Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen (teilweise kürzere Übergangsfristen)

Wer nicht konform ist, kann ab 2025 von Marktaufsichtsbehörden sanktioniert oder von Wettbewerbern abgemahnt werden.

Lesetipp: unsere Analyse zu KI-Potenzialen im Mittelstand.

BFSG Website Anforderungen im Detail

Die BFSG Website Anforderungen definieren exakt, was ab Juni gilt. Wir konzentrieren uns auf vier Pflicht-Cluster.

  1. Pflichtseiten
    • Startseite, Produkt- & Kategorieseiten
    • Warenkorb & Check-out mit Zahlungsfunktion
    • Kundensupport, Kontaktformulare, Chat-Widgets
  2. Dokumentationspflicht
    • Barrierefreiheitserklärung nach EN 301 549 in klarer Sprache
    • Öffentlich zugänglich verlinkt in Header oder Footer
  3. Nachweispflicht
    • Audit-Berichte (Intervall: jährlich empfohlen)
    • Kontinuierliches Monitoring mit KPIs wie „Anteil konformer Seiten“
  4. Übergangsfristen
    • Neue Inhalte: sofort ab 28. Juni 2025
    • Alt-Content: späteste Nachrüstung bis 30. Juni 2030

Bußgelder & Abmahnrisiko: Verstöße können bis zu 100 000 € Strafe nach sich ziehen.

WCAG 2.2 Deutschland 2025 – welche Kriterien muss Ihre Seite erfüllen?

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) in Version 2.2 sind der technische Maßstab für Barrierefreiheit. Sie basieren auf vier Prinzipien (POUR):

  • Perceivable – Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne erfassbar sein.
  • Operable – Bedienbar: Navigation und UI funktionieren ohne Maus.
  • Understandable – Verständlich: Konsistente Sprache und erwartbare Abläufe.
  • Robust: Code funktioniert mit unterschiedlichen Geräten und Hilfstechnologien.

Relevante Neuerungen in WCAG 2.2:

  • 2.4.13 Fixed Reference Points – E-Book-ähnliche Seiten brauchen feste Anker für Screenreader.
  • 3.2.6 Consistent Help – Hilfe-Funktionen (Chat, Hotline) müssen an jedem Schritt erreichbar sein.

Konkrete Maßnahmen für Ihre Entwickler:

  • Tastaturfreundlichkeit
    • Skip-Links an Anfang jeder Seite
    • Fokus-Indikator ≥ 2 px
  • Kontrastoptimierung
    • Text-zu-Hintergrund ≥ 4,5 : 1
    • Icons ≥ 3 : 1
  • Semantisches HTML & ARIA
    • <nav>, <main>, <button> korrekt einsetzen
    • ARIA-Labels für dynamische Komponenten
  • DSGVO-Brücke

Schritt-für-Schritt-Plan: Website Barrierefreiheit umsetzen

Wir empfehlen einen Vier-Phasen-Ansatz, um Website Barrierefreiheit umzusetzen – planbar und budgettreu.

Phase 1: Strategie

Setzen Sie auf einen *Accessibility-First*-Ansatz. Stakeholder-Kick-off, Zieldefinition und Risikoanalyse gehören in Woche 1. Legen Sie Budget, Verantwortlichkeiten und einen realistischen Zeitplan fest. Detaillierte Roadmap- und Strategie-Tipps

Phase 2: Design & Entwicklung

  • Responsives Layout mit Breakpoints bereits im Wireframe berücksichtigen.
  • Grundschriftgrößen ab 16 px, Zeilenabstand ≥ 1,5-fach.
  • Sauberes, semantisches HTML – keine verschachtelten <div>-Monster.
  • ARIA-Rollen für komplexe Widgets (Tabs, Akkordeon, Slider). KI-Chatbot-Integration im Frontend

Phase 3: Content-Produktion

  • Alt-Texte für alle Bilder, inkl. Funktionsgrafiken.
  • Untertitel & Gebärdensprache in Videos.
  • Leichte Sprache oder zumindest klare Sprache für Kernseiten.
  • PDFs als HTML-Alternativen oder PDF/UA-konform aufbereiten.

Phase 4: Deployment & Dokumentation

  • Automatisierte CI/CD-Checks (axe-CLI, Pa11y).
  • Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen und versionieren.
  • Änderungsprotokoll („Changelog“) offenlegen.

Nützliche Tools:

  • Colour Contrast Analyser (Desktop & Chrome-Extension)
  • ARIA Authoring Practices Guide
  • Screenreader: NVDA (Windows), VoiceOver (macOS)

Barrierefreiheit prüfen – so geht’s

Ein Barrierefreiheit Check Website kombiniert automatisierte Tests mit manuellen Prüfungen.

Automatisierte Checks

  • WAVE – Browser-Plug-in: schnelle Visualisierung von Fehlern.
  • axe: CLI-Tool für CI-Pipelines.
  • Lighthouse (Chrome DevTools): Performance + Accessibility Score.

Manuelle Prüfungen

  • Tastaturnavigation (Tab, Shift+Tab, Enter, Esc).
  • Screenreader-Tests mit NVDA oder JAWS.
  • Farbsinn-Simulationen (z. B. Coblis Tool).

Web Accessibility Audit Deutschland – Ablauf

  1. Planung & Scope-Definition
  2. Sampling repräsentativer Seiten
  3. Testing gemäß WCAG 2.2 AA
  4. Detailliertes Reporting mit Issue-Tracker
  5. Regressionstest nach Bugfixes

Echte Nutzer einbinden: Tests mit Menschen mit Seh-, Hör- oder Motorikeinschränkungen decken Probleme auf, die Tools niemals finden.

Barrierefreie Website erstellen lassen: Wann lohnt sich eine Spezialagentur?

Nicht jedes Unternehmen hat Accessibility-Know-how in-house. Eine barrierefreie Website erstellen lassen spart Zeit und minimiert Rechtsrisiken.

Auswahlkriterien

  • IAAP-Zertifizierte Experten (CPACC, WAS, CPWA)
  • Nachweisliche Referenzen in Ihrer Branche
  • Eigenes Testlabor mit Screenreader-Set-ups
  • Beratung zu DSGVO & Performance gleich mitgedacht – ideal auch für KI-gestützte Services

Typischer Projektplan

Zeitrahmen Accessibility-Relaunch
PhaseDauer
Kick-off & Anforderungsanalyse1–2 Wochen
UX/UI-Design2–4 Wochen
Entwicklung4–8 Wochen
Audit & Abnahme2 Wochen

Budgetspanne

  • Kleine Corporate-Site: 5 000 – 10 000 €
  • Mittelgroßer Online-Shop: 20 000 – 60 000 €

Vertragliche Punkte

  • SLA für laufende Updates (WCAG-Änderungen)
  • Haftung & Garantien für BFSG-Konformität

Praxisbeispiele & Use-Cases

Öffentlicher Sektor

Das Bundesministerium X relaunchte 2023. Durch frühe Usability-Tests mit sehbehinderten Nutzern erreichte die Seite WCAG AA-Konformität. Ergebnis: 20 % weniger Support-Anfragen zu Download-Problemen.

Privatwirtschaft

Ein mittelständischer Online-Shop machte den Check-out barrierefrei. Nach sechs Monaten stieg der Umsatz um 7 %, Abbruchraten sanken um 12 %. Gleichzeitig eliminierte das Unternehmen das Abmahnrisiko. Lesen Sie mehr über digitale Erfolgsstrategien im Mittelstand.

Erfolgsfaktoren

  • Top-Down-Commitment der Geschäftsführung
  • Schulung von Autoren & Entwicklern
  • Jährliche Audits und Monitoring

Zusammenfassung & Handlungsempfehlungen

Quick-Win-Checkliste

  • Kontraste per Tool prüfen und nachbessern
  • Alt-Texte für alle Medien ergänzen
  • Tastaturnavigation auf jeder Seite testen
  • Barrierefreiheitserklärung online stellen

Langfristig

  • Kontinuierliches Monitoring einplanen
  • Jährliches Web Accessibility Audit Deutschland budgetieren
  • Verantwortlichkeiten (Accessibility Owner) definieren

Handeln Sie jetzt: Starten Sie Ihren Barrierefreiheit Check Website oder lassen Sie gleich eine barrierefreie Website erstellen. Wir unterstützen Sie gern.

FAQ

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025?
Das *Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025* setzt den EU Accessibility Act in deutsches Recht um und verpflichtet private sowie öffentliche Stellen, ab 28. Juni 2025 barrierefreie digitale Angebote bereitzustellen.

Welche Frist gilt für bestehende Inhalte?
Die *barrierefreie Website Pflicht Juni 2025* betrifft neue Inhalte sofort. Alle bereits veröffentlichten Inhalte müssen bis spätestens 30. Juni 2030 nachgerüstet werden.

Müssen kleine Unternehmen auch WCAG 2.2 erfüllen?
Ja. Die Vorgaben für *WCAG 2.2 Deutschland 2025* gelten unabhängig von Unternehmensgröße, sofern digitale Produkte oder Services konsumierbar sind.

Wie läuft ein Accessibility-Audit ab?
Ein *Web Accessibility Audit Deutschland* durchläuft fünf Schritte: Scope, Sampling, Testing, Reporting und Regressionstest – begleitet von zertifizierten Auditoren und echten Nutzern.

Glossar

  • WCAG – Web Content Accessibility Guidelines, internationaler Standard für Barrierefreiheit.
  • ARIA – Accessible Rich Internet Applications, HTML-Attribute für Screenreader.
  • EN 301 549 – Europäische Norm, die Anforderungen an barrierefreie IKT definiert.

Infografik „Timeline bis 2025/2030“ mit Alt-Text „Zeitstrahl Barrierefreiheit: 2021 Verabschiedung BFSG – 2025 Pflicht für neue Inhalte – 2030 Pflicht für Alt-Content“.

Erklärvideo (1:30 min) – Untertitel + Audiodeskription vorhanden.

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